Im Experteninterview „ Recht auf Vergessen im Internet“ spricht Christian Scherg, Gründer und Geschäftsführer der REVOLVERMÄNNER GmbH, mit dem SWR über das Urteil des Bundesgerichtshofes. Dieser musste aktuell in zwei Fälle entscheiden, ob und wann Google unliebsame und veraltete Suchergebnisse löschen muss. Obwohl mit Artikel 17 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf Vergessen im Internet festgelegt wurde, muss in Einzelfällen geklagt werden. So taten es der frühere Geschäftsführer einer Wohlfahrtsorganisation sowie ein Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche.
In einem Fall entschied sich der BGH gegen den Kläger, in dem zweiten Fall verwies der BGH auf den EuGH, der nun eine Entscheidung fällen muss.